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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 

designimdorf GmbH, Dorfstraße 15, 79872 Bernau
 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der designimdorf GmbH, Dorfstraße 15, 79872 Bernau. Diese Bedingungen gelten auch für die zukünftige Geschäftsbeziehung, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird. 

1. Angebote / Auftragsbestätigung 
1.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sollten wir aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn wir die daraufhin erfolgte Bestellung schriftlich bestätigt haben. 
1.2 Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Absprachen mit unseren Vertretern erlangen ebenfalls erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 
1.3 Der Auftragsumfang ist in der Auftragsbestätigung genau umrissen; Nebenabreden und Änderungen bedürfen ebenfalls unserer ausdrücklichen Bestätigung. Nachträgliche Änderungen und die sich daraus ergebenden Kosten werden gesondert berechnet. 
1.4 Die vorliegenden Bedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde seine eigenen, von unseren Bedingungen abweichenden Lieferungsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder wenn diese auf Schriftstücken des Kunden, insbesondere auf Bestellscheinen abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. 

2. Lieferung und Abnahme 
2.1 Ist in der Auftragsbestätigung eine bestimmte Lieferzeit vereinbart, beginnt diese stets erst nach Eingang der vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen und nach Vorlage der verbindlichen Maße des Auftraggebers im Lieferwerk. Liefertermine -auch Fixtermine- verlängern sich bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand in angemessenem Umfang. 
2.2 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir für die zur Ausführung unserer Leistung notwendigen Roh- und Hilfsstoffe ausreichend Vorsorge getroffen haben und unser Lieferant nicht oder mit erheblicher Verzögerung liefert. In diesem Fall ist auch kein Schadensersatzanspruch des Kunden gegeben. 
2.3 Bei Nichteinhaltung des angegebenen Liefertermins kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 15 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. 
2.4 Solange der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Falls nachträglich, z.B. durch Vorliegen einer Kreditauskunft Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, sind wir berechtigt von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zahlungsrückstände werden dann sofort zur Zahlung fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt und können zusätzlich geltend gemacht werden. 

3. Zahlung 
3.1 Die Preise gelten gemäß unserer Preisblätter und Angebote. Die Berichtigung eventueller Preisirrtümer in unseren Angeboten bleibt vorbehalten. 
3.2 Die Zahlung hat gemäß unserer Angebotsabgabe, wenn nicht anders vereinbart, zu erfolgen. 
3.3 Zahlt der Kunde durch Scheck oder Wechsel, so gilt diese Zahlung stets nur erfüllungshalber. 
3.4 Zahlungen mit Wechsel werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum spesenfrei entgegengenommen. Bei späterer Wechselzahlung gehen die Wechsel- und Diskontspesen stets zu Lasten des Käufers. Bei Wechselzahlungen sind Skontoabzüge in jedem Fall ausgeschlossen. 
3.5 Bei Zielüberschreitungen erfolgt Berechnung der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung vom Fälligkeitstage an. Zuzüglich werden als weiterer pauschalierter Verzugsschaden 2% p.a. der Vertragsstrafe geltend gemacht. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. 

4. Kreditwürdigkeit des Kunden 
4.1 Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Werden uns nachträglich Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden als nicht befriedigend erscheinen lassen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen, desgleichen Sicherheitsleistung für etwa laufende Wechsel, insbesondere auch für solche, die für frühere Verkäufe gegeben sind. Wird genügend Sicherheit nicht unverzüglich geleistet, sind wir berechtigt, sofortige Bareinlösung der früher angenommenen Wechsel zu fordern. 

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung 
5.1 Gegenüber Forderungen von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. 
5.2 Zurückbehaltungsrechte können ebenfalls nur geltend gemacht werden, wenn diese rechtskräftig und/oder unbestritten sind. 

6. Eigentumsvorbehalt 
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Der Kunde haftet für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes für alle Schäden und tritt entsprechende Versicherungsansprüche bereits im Voraus an uns ab. 
6.2 Der Eigentumsvorbehalt gilt auch einschließlich sämtlicher Saldoforderungen als Kontokorrent, die uns gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, jetzt oder künftig zustehen. 
6.3 Auf Verlangen werden wir Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 
6.4 Im Falle der Vermischung der noch nicht bezahlten Ware mit anderer Ware gleicher Art bewirkt ein entsprechendes Miteigentum von uns am Gesamtlager bis zum Zeit-punkt der vorliegenden Bezahlung. Soweit die von uns gelieferte Ware vor der Bezahlung be- und verarbeitet wird, wird die Be- und Verarbeitung für uns vorgenommen. Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Kunden, steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das Gleiche wie bei der Vorbehaltsware. 
6.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in dessen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 
6.6 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. 

7. Mängelrügen / Mängelhaftung 
Vorbemerkungen: Der verwendete Rohstoff Holz ist ein Naturprodukt. Die aufgrund der natürlichen Eigenschaften des Holzes entstehenden Veränderungen stellen keine Mängel des Produktes dar. 
7.1.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des HGB. Alle anderen Kunden haben offensichtliche Mängel innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter detaillierter Angabe des geltend gemachten Mangels zu rügen. 
7.1.2 Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist in jedem Fall nach begonnener Be- bzw. Verarbeitung der Produkte ausgeschlossen. 7.2.1 Der Verkäufer kann nach seiner Wahl mangelhaft gelieferte Ware nachbessern bzw. eine Ersatzlieferung vornehmen. 
7.2.2 Wandlungs- und Schadensersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig abbedungen. 
7.2.3 Das Recht des Kunden, Ansprüche als Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an in 6 Monaten. 
7.2.4 Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, nicht fachgemäße Be- und Verarbeitung, sowie unsachgemäße Klimatisierung bei dem Kunden sowie bei Absatzmittlern und Endkunden entstehen. 
7.2.5 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, ansonsten sind wir von der Mängelbeseitigung befreit. 

8. Erfüllungsort 
Erfüllungsort für Zahlungen ist Bernau. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort. 

9. Verbindlichkeit Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte in seinen Bedingungen verbindlich. Dies gilt auch für diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 

Gerichtsstand 
Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit als alleiniger Gerichtsstand das Amtsgericht St. Blasien vereinbart. Für alle Fälle gilt deutsches Recht als vereinbart.